„Die Unterstützung für unmittelbar Betroffene der Corona-Pandemie geht weiter: Die bewährten Steuererleichterungen haben wir zusammen mit dem Bund und den Ländern bis zum 31. März 2022 verlängert. Wir unterstützen weiterhin Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, die wirtschaftliche Einbußen aufgrund der Pandemie haben“, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. Mit der Verlängerung leiste die Landesregierung einen erneuten Beitrag, um betroffenen Steuerpflichtigen auch in diesem Jahr zu helfen. Die Hilfen waren zuletzt bis Ende Januar 2022 verlängert worden. „Ich hoffe sehr, dass sich das Infektionsgeschehen mit dem anstehenden Frühling verlangsamen wird und wir somit – wenn vielleicht auch noch nicht ganz – zu einem regulären gesellschaftlichen Leben zurückkehren können. Doch bis dann gilt, dass wir alle diejenigen, die durch Maßnahmen zum Infektionsschutz wirtschaftliche Einbußen hatten und haben, nach Kräften steuerlich entlasten“, fügte der Minister hinzu.
Steuerpflichtige, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich von der Pandemie betroffen sind, können bis zum 31. März 2022 Stundungen, Vollstreckungsaufschub und die vereinfachte Herabsetzung von Vorauszahlungen bei den für sie zuständigen Finanzämtern beantragen.
„Wir werden diese Krise meistern, wenn wir zuversichtlich bleiben und weiterhin gemeinsam anpacken. Die Hilfen unserer Steuerverwaltung bilden dabei einen wichtigen Baustein, um die erheblichen Folgen der Pandemie für unsere Wirtschaft so gut wie möglich abzufedern“, so Boddenberg abschließend.