Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch die Wiedereinführung einer im Zuge der Pandemie eingeführten Regelung (§ 10 EGStPO) beschlossen, die im Herbst in Kraft treten soll. Damit soll die zum 30. Juni 2022 entfallene Regelung, wonach Gerichtsprozesse aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen länger als üblich unterbrochen werden konnten, wiedereingeführt werden.
Der hessische Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck erklärte dazu: „Endlich reagiert Bundesjustizminister Buschmann auf die Forderung aus der Praxis und der Länder, die Corona-Ausnahmeregelung für die längeren Prozessunterbrechungen wiedereinzuführen.
Es ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung, dass es nun doch wieder einebesondere Unterbrechungsregelung für coronabedingte Unterbrechungen von Hauptverhandlungen geben soll. Hessen hat eine solche Regelung gemeinsam mit anderen Ländern und weiten Teilen der Justizpraxis bereits seit längerem angemahnt. Es war ein Fehler, die aus Anlass der Corona-Pandemie geschaffene Unterbrechungsregelung überhaupt auslaufen zu lassen. Über den gesamten Sommer war das Infektionsgeschehen hoch, so dass Prozesse aufgrund von Coronaerkrankungen von Verfahrensbeteiligten verschoben werden mussten.
Das Auslaufen der alten Regelung des § 10 EGStPO hat zum Platzen von einzelnen Strafverfahren geführt, so auch zum Beispiel am Landgericht Kassel, und zahlreiche Verfahren in einen Grenzbereich gebracht. Diese Schwierigkeiten waren absehbar und vermeidbar. Zweifelhaft ist auch, dass die beabsichtigte Neuregelung nun kürzere Unterbrechungen vorsehen soll. Dadurch erhöht sich das Risiko von Problemen in großen Verfahren bei einem möglicherweise intensiven Infektionsgeschehen in Herbst und Winter.
Es ist eine große Leistung der Justiz, dass sie auch in Corona-Zeiten handlungsfähig geblieben ist. Neben dem großen Engagement der Bediensteten bedarf es eines sinnvoll angepassten rechtlichen Rahmens, damit der Rechtsstaat erfolgreich durch Herbst und Winter kommt“, sagte Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck heute im Hinblick auf die Presseerklärung des BMJ vom 25. August 2022.