Alle von einer fehlerhaften Zulassung für Medizin oder Zahnmedizin an der Goethe-Universität Frankfurt betroffenen Studienbewerberinnen und -bewerber haben mittlerweile ein Studienangebot erhalten. Nachdem bereits Ende September ein Großteil Studienplätze angeboten bekam, folgten nun die letzten Angebote. In einer bundesweiten Kraftanstrengung hatten Länder und Hochschulen gemeinsam mit der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) und der Kultusministerkonferenz eine Lösung erarbeitet. Sie liegt möglichst nah an dem Ablauf, den das Zulassungsverfahren ohne den Fehler gehabt hätte, um die Chancengleichheit bestmöglich zu wahren.
Gemeinsame Kraftanstrengung hat sich gelohnt
„Die Goethe-Universität hätte den Fehler nicht alleine bewältigen können. Deshalb bin ich sehr froh und erleichtert, dass sich unsere gemeinsamen Kraftanstrengungen gelohnt haben und es gelungen ist, allen Betroffenen das bestmögliche Zulassungsangebot zu machen – damit hat das Verfahren, an dem die SfH, die Goethe-Universität und auch das HMWK mehr als fünf Wochen lang kontinuierlich mit hohem Einsatz gearbeitet haben, einen guten Abschluss gefunden“, erklärt Hessens Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Das wäre ohne die Hilfe vieler Hochschulen nicht möglich gewesen. Ich danke daher ausdrücklich für die solidarische Unterstützung der Hochschulen, die Studienplätze gemeldet haben. Mein besonderer Dank geht dabei an die Justus-Liebig-Universität Gießen, die insgesamt 32 Betroffenen einen Studienplatz in Medizin anbietet und damit als hessische Hochschule einen besonderen Beitrag geleistet hat.“
Zweistufiges Verfahren für Bewerber
Die Goethe-Universität hatte durch einen Übermittlungsfehler 282 freie Plätze mehr in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin an die Stiftung für Hochschulzulassung gemeldet, als tatsächlich zur Verfügung stehen, und musste die Zulassungen zurücknehmen. Für die 31 betroffenen Bewerberinnen und Bewerber im Fach Zahnmedizin hob die Goethe-Universität später die Rücknahme auf und bot ihnen Studienplätze an. Für die Bewerberinnen und Bewerber im Fach Medizin vereinbarten SfH und Kultusministerkonferenz ein zweistufiges Verfahren. Zunächst erhielten alle, die vor dem fehlerhaften Angebot für Medizin der Goethe-Universität bereits ein anderes Zulassungsangebot in Medizin oder einem anderen Fach hatten (die so genannte Angebotsgruppe), ein entsprechendes neues Angebot. Für jene, die kein Angebot hatten, aber ohne den Fehler die Option zur Teilnahme am Koordinierten Nachrücken auf freie Plätzen gehabt hätten (die so genannte Chancengruppe), wurde in einem nachgestellten Verfahren ermittelt, mit welchen ihrer Bewerbungen sie die Zulassungsangebotsgrenze erreicht hätten. Auch sie erhielten ein Zulassungsangebot für Medizin, wenn auch nicht in allen Fällen an ihrem Wunschort. Einigen wenigen Bewerberinnen und Bewerbern, die im nachgestellten Nachrückverfahren mit keiner ihrer Bewerbungen zum Zuge kamen, die also ohne den Fehler keinen Studienplatz in Medizin erhalten hätten, bietet nun die Goethe-Universität einen Studienplatz an – dafür steht das gesamte Angebot außer den medizinischen Studiengängen und der Psychologie zur Auswahl.