Wie alle Länder legt Hessen künftig in der Bewertung der Corona-Pandemie einen besonderen Schwerpunkt auf die Auslastung der Krankenhäuser: „Von Beginn an war es unser höchstes Ziel, die Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Im bewährten System IVENA haben wir deshalb ein sehr gutes Krankenhaus-Monitoring etabliert“, stellt Gesundheitsminister Kai Klose fest. „Das Bundes-Infektionsschutzgesetz gibt als maßgebliches Kriterium die sog. Hospitalisierungsinzidenz vor, die das RKI wöchentlich veröffentlicht. Wir übernehmen sie von dort in unser tägliches Bulletin“, kündigt er an. Auch die Belegung der hessischen Intensivstationen mit Menschen mit einer COVID-19-Infektion werde täglich ausgewiesen. „Wir betrachten aber auch weiterhin sehr genau, wie sich die Gesamtbelastung der hessischen Krankenhäuser und auch die Infektionsinzidenz entwickeln. Letztere weisen wir wie bisher auch regional differenziert in unserem täglichen Bulletin aus.“
Als neue Information stellt das HMSI auch den Anteil der ungeimpften Personen, die mit (was nicht identisch ist mit „aufgrund“) einer COVID-19-Erkrankung auf hessischen Intensivstationen behandelt werden. „Das verdeutlicht einmal mehr: Die Impfung schützt sehr zuverlässig vor einer schweren Erkrankung“, erklärt Klose. „Lassen Sie sich und Ihre Familie impfen und tragen Sie zum Schutz Ihrer Nächsten, aber auch der Menschen bei, die sich nicht impfen lassen können, z.B. Kinder unter zwölf Jahren. Wer sich ansteckt, trägt ein erhebliches Gesundheitsrisiko – das Impfen ist die weitaus angenehmere Alternative.“ Wo Impfungen unkompliziert möglich sind, finden Sie unter www.hierwirdgeimpft.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Bei den Personen, die trotz einer Impfung auf einer Intensivstation behandelt werden, handele es sich weit überwiegend um Hochbetagte mit weiteren Erkrankungen. „Das verdeutlicht auch, wie wichtig und notwendig die Auffrischimpfungen für diese Gruppe sind, die wir in Hessen am 1. September begonnen haben“, so der Minister.
Hintergrund
Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden. Der Wert wird durch das RKI berechnet und den Ländern zur Verfügung gestellt. Das RKI nimmt in seine Zählung alle Neuhospitalisierungen auf, also auch die Patienten, die auf eine Normalstation aufgenommen sowie die Patienten, die aus einem anderen Grund aufgenommen werden und bei denen COVID nicht im Vordergrund steht.
Die erste Warnstufe greift in Hessen, wenn der Hospitalisierungswert über 8 steigt oder bei einer Auslastung von 200 Intensivbetten durch Corona-Patienten. Die zweite Warnstufe kommt zum Tragen, wenn der Hospitalisierungswert über 15 steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 400 liegt. Die dann eintretenden Maßnahmen werden von der Landesregierung festgelegt.