Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat heute gemeinsam mit der stellvertretenden Generalstaatsanwältin Christina Kreis die neu gegründete Zentrale Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft Fulda (ZSMS) vorgestellt. Im Rahmen einer gemeinsamen virtuellen Pressekonferenz stellten die hessische Justizministerin und die kommissarische Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft gemeinsam mit dem Leiter der Staatsanwaltschaft Fulda, Dr. Patrick Liesching, die neu gegründete Einheit vor.
Eva Kühne-Hörmann erläuterte: „Ich freue mich, dass die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die frühere Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht zügig abgewickelt hat und die neue Zentrale Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft Fulda bereits zum Jahresbeginn die Arbeit aufnehmen konnte. Die Wahl fiel dabei bewusst auf die Staatsanwaltschaft Fulda als eher kleinere Behörde mit kurzen Wegen. Hinzu kommt, dass wir mit dieser Maßnahme die Bedeutung des ländlichen Raums für eine gute und leistungsfähige Justiz unterstreichen.“
ZSMS als Nachfolgerin der Frankfurter Zentralstelle
Die ZSMS ist die Nachfolgerin der bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt angesiedelten Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht. Diese wurde auf Veranlassung der Generalstaatsanwaltschaft abgewickelt, nachdem im Sommer 2020 strafrechtliche Vorwürfe gegen den ehemaligen Leiter der Zentralstelle bekannt geworden waren. Die im Herbst 2009 gegründete Frankfurter Zentralstelle war zuständig für Betrugs- und Korruptionsfälle im Gesundheitswesen. Dies betraf vor allem Rezept- und Abrechnungsbetrug zu Lasten der Krankenkassen.
„Nur wenige Monate nach Bekanntwerden der schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfe gegen den ehemaligen Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht können sich nun die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Fulda mit Tatendrang und Motivation dieser neuen und sehr speziellen Materie widmen. Frau Kreis bin ich sehr dankbar für die zügige Umsetzung der Maßnahme und das große Engagement in dieser Sache. Herrn Dr. Liesching danke ich sehr dafür, dass er nicht gezögert hat, diese schwierige Aufgabe bei der Staatsanwaltschaft Fulda unterzubringen. Ihm und den beteiligten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Zentralen Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht wünsche ich einen guten Start und jederzeit ein glückliches Händchen“, so Eva Kühne-Hörmann.
Bereits ab Oktober 2020 hatte eine durch die Generalstaatsanwaltschaft gebildete Arbeitsgruppe, der neben Frau Kreis und Herrn Dr. Liesching die Präsidentin des Hessischen Landeskriminalamtes, Frau Thurau, Vertreter des Landespolizeipräsidiums und des Hessischen Ministeriums der Justiz sowie auch Vertreter von Institutionen aus dem Gesundheitswesen über das Konzept der neuen ZSMS beraten.
Betrug zu Lasten der Krankenkassen konsequent verfolgen
Christina Kreis hierzu: „Ich danke allen, die in den vergangenen Monaten daran mitgearbeitet haben, in kürzester Zeit die räumlichen, personellen und inhaltlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die ZSMS am Beginn dieses Jahres ihre Arbeit aufnehmen konnte. Durch die zentrale Bearbeitung der Verfahren in Fulda wird auch in Zukunft sichergestellt sein, dass Betrug zu Lasten der Krankenkassen und des Gesundheitswesens konsequent verfolgt und die Sachverhalte mit großer Expertise rechtlich gewürdigt werden können. Den Kolleginnen und Kollegen der Staatsanwaltschaft Fulda danke ich für ihre Bereitschaft und ihr Engagement und sichere ihnen die Unterstützung der Generalstaatsanwaltschaft bei der Bewältigung der bevorstehenden Aufgaben zu."
Aus dem Ergebnis der Erörterungen der Arbeitsgruppe hat die Generalstaatsanwaltschaft zusammenfassend ein Konzept zur Bearbeitung medizinwirtschaftsstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren durch die Zentrale Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft Fulda erarbeitet, welches zukünftig zur Anwendung kommen wird.
Dr. Patrick Liesching resümierte: „Für die Staatsanwaltschaft Fulda stellt die hessenweite Bearbeitung von Medizinwirtschaftsstrafverfahren eine große Herausforderung dar. Dennoch bin ich zuversichtlich, dass wir die neuen Aufgaben gut bewältigen können. Meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke ich sehr für ihre Bereitschaft, die damit verbundenen Veränderungen mitzutragen. Frau Justizministerin Kühne-Hörmann und Frau stellvertretende Generalstaatsanwältin Kreis bin ich dankbar für das Vertrauen, dass sie in die Staatsanwaltschaft Fulda setzen.“
Zum Hintergrund
Die ZSMS wurde zum 1. Januar 2021 errichtet und nahm am 4. Januar 2021, dem ersten Arbeitstag des Jahres 2021, ihre Tätigkeit auf. Der Staatsanwaltschaft Fulda wurden insgesamt zwei Stellenanteile für die Bearbeitung von medizinwirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Dies entspricht demselben Umfang von Stellenanteilen für die Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wie sie der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsrecht zur Verfügung gestanden haben. Bei der ZSMS werden insgesamt vier Dezernenten mit der Bearbeitung von medizinwirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren betraut, wobei zwei überwiegend mit der Bearbeitung dieser Verfahren befasst werden, während die übrigen zwei Dezernenten mit einem geringen Dezernatsanteil diese Verfahren bearbeiten werden.
Ferner wird die Staatsanwaltschaft Fulda für die anfallenden Sekretariatstätigkeiten zwei Stellenanteile für Sekretariatskräfte von der Generalstaatsanwaltschaft erhalten, die dort nach Auflösung der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsrecht ebenfalls frei wurden.
Mit den der Staatsanwaltschaft Fulda zugewiesenen zwei Stellenanteilen für Staatsanwälte wächst deren Zahl an staatsanwaltlichen Dezernenten auf 13 an. Zusammen mit den sechs Amtsanwälten sind damit 19 Dezernent/-innen bei zwei Abteilungsleitern eingesetzt. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers soll bei der Staatsanwaltschaft Fulda eine neue Abteilung errichtet werden. Hierzu soll eine der für die Bearbeitung der medizinwirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren zur Verfügung gestellten Dezernentenstellen für die Errichtung einer neuen (Wirtschaftsstraf-)Abteilung zu einer Abteilungsleiterstelle hochgestuft werden, wobei die Bearbeitung der medizinwirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren durch Dezernenten der Abteilung erfolgen soll. Der künftige Abteilungsleiter soll dabei auch weiterhin ein (Teil-)Dezernat für Wirtschaftsstrafverfahren bearbeiten.
Das Konzept der Generalstaatsanwaltschaft für die ZSMS sieht für die Bearbeitung der komplexen Verfahren unter anderem folgende Punkte vor:
- angereicherte Anzeigeerstattungen und eine intensivierte Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie den Krankenkassen,
- eine verstärkte Einbeziehung der Polizei in die Ermittlungen, die durch das Hessische Landeskriminalamt koordiniert werden,
- eine qualifizierte Aus- und Fortbildung der polizeilichen Sachbearbeiter und staatsanwaltschaftlichen Dezernenten und
- eine bundesweite Vernetzung mit anderen Staatsanwaltschaften und Akteuren des Gesundheitswesens.