„Damit verbessern wir die Chancengleichheit, sorgen für mehr Teilhabe aller Menschen in Hessen und gestalten das respektvolle Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tragen wir zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei“, sagte Sozial- und Integrationsminister Kai Klose am Freitag im Rahmen einer Pressekonferenz im Landtag in Wiesbaden.
Mit dem Entwurf werden vielfältige Aspekte in einem Gesetz zusammengefasst. In Verbindung mit der Neuschaffung des Integrations- und Teilhabegesetzes (IntTG) werden auch Änderungen in anderen Gesetzen vorgenommen: So wird z.B. diversitätssensible Pflege in den Ausbildungszielen der Hessischen Kranken- und Altenpflegehilfe verankert.
„Wertschätzung von Vielfalt“
„Integration ist in einer Gesellschaft, die so sehr auf Zuwanderung angewiesen ist wie unsere, eine anspruchsvolle Daueraufgabe, die sich gleichermaßen an die zu uns kommenden Menschen wie an die sogenannte Aufnahmegesellschaft richtet: In unserem Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir mit einem eigenen Gesetz einen verbindlichen Rahmen für die hessische Integrationspolitik schaffen“, sagte Minister Klose. Mehr als ein Drittel der hessischen Bevölkerung, mehr als 2,2 Millionen Menschen, haben einen sogenannten Migrationshintergrund.*
Seit 2005 ist ihre Zahl um etwa 800.000 Menschen gewachsen, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung stieg von 24 auf 36 Prozent. Von den hier lebenden Kindern unter sechs Jahren hat mittlerweile mehr als die Hälfte einen Migrationshintergrund.
„In diesem Gesetzentwurf schreiben wir erstmals Ziele der hessischen Integrations- und Teilhabepolitik sowie unser Integrationsverständnis rechtlich fest. Der Staat hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen, Strukturen und Angebote für Chancengerechtigkeit und Teilhabe zu schaffen“, führte Minister Klose weiter aus: „Der Gesetzentwurf enthält neben der Wertschätzung von Vielfalt auch ein klares Bekenntnis gegen Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus, Sexismus sowie gegen jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Extremismus.“
Menschen mit Migrationsgeschichte
Im Integrations- und Teilhabegesetz wird der Begriff „Menschen mit Migrationsgeschichte“ neu eingeführt (§ 3 IntTG). Darunter fallen Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch Personen, die rassistisch diskriminiert werden, unabhängig davon, ob sie einen Migrationshintergrund aufweisen oder bspw. aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Kleidung Nachteile durch rassistische Zuschreibung erfahren. Davon betroffen sind etwa schwarze Menschen oder Sinti*zze und Rom*nja.
Förderung der Teilhabe und Folgenabschätzung
Das Land verpflichtet sich außerdem zur Förderung der Durchsetzung der chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte. Bei der Gestaltung von Förderprogrammen und -maßnahmen sind die Ziele und Grundsätze des Gesetzes zu berücksichtigen.
Teilhabe in Gremien
Ein wichtiges Instrument, um die politische und gesellschaftliche Teilhabe sowie Repräsentanz von Menschen mit Migrationsgeschichte weiter auszubauen, ist die Regelung zur Teilhabe in Gremien (§ 6 IntTG), die dazu dient, bisher unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen einzubeziehen, um ihre Expertise und Perspektive einzubringen. In Hessen besteht eine Vielzahl von Gremien, die auch über ein Berufungs- oder Vorschlagsrecht der Landesregierung besetzt werden. Sie sollen zu einem angemessenen Anteil mit Menschen mit Migrationshintergrund besetzt werden.
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Die Landesregierung wertschätzt Vielfalt als Bereicherung und wirkt Diskriminierungen und Ausgrenzungen entgegen. Dies gilt auch für die Mitarbeitenden und gegenüber allen Menschen im Land. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe konkreter Regelungen, um diese Ziele zu verwirklichen.
Verankerung von Teilhabe- und Integrationsstrukturen
Der Gesetzentwurf verankert außerdem erfolgreiche integrationspolitische Maßnahmen gesetzlich, bspw. die Integrationskonferenz (§ 10 IntTG), die WIR-Vielfaltszentren (§ 11 IntTG), die Förderung gemeinnütziger und kommunaler Träger (§ 12 IntTG), die Integrationsverträge (§ 14 IntTG) und den Dialog mit Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (§ 15 IntTG), u. a. das Dialog Forum Islam Hessen. Die Förderung der Einbürgerung von Ausländer*innen wird in § 20 IntTG als Ziel der Landesregierung festgeschrieben.
Monitoring und Berichterstattung
Teilhabe- und Integrationspolitik entwickeln sich dynamisch und erfordern immer wieder Anpassungen. Um gut begründete Entscheidungen treffen zu können, bedarf es valider Daten, weshalb in § 21 das Monitoring und damit der bestehende Hessische Integrationsmonitor verankert wurden.
*Hierbei handelt es sich um einen statistischen Begriff für Personen, die selbst zugewandert sind oder mindestens einen zugewanderten Elternteil haben.