Die Regelung zu Gottesdienstbesuchen an Ostertagen wird genauso sein wie zu den vergangenen Weihnachtsfeiertagen. Darauf haben sich der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und die Spitzen der Evangelischen Kirchen und der Katholischen Bistümer in Hessen geeinigt. „Wir haben hier ein erprobtes Verfahren, das sich bereits an Weihnachten erfolgreich bewährt hat“, erklärte Bouffier. Und weiter: „Es gilt, Wege zu finden, damit sich das Infektionsgeschehen nicht weiter ausbreitet. Die Vertreter der Kirchen haben versichert, dass effektive Maßnahmen hierfür getroffen werden“, betonte Bouffier.
Bouffier hebt Hygienekonzepte hervor
Zu den Voraussetzungen für Kirchenbesuche zählen, wie an Weihnachten: die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, entsprechende Hygienemaßnahen, die Maskenpflicht, eine Kontaktdatenerfassung sowie ein Anmeldeerfordernis zu den besonders gut besuchten Gottesdiensten. Darüber hinaus soll kein gemeinsamer Gesang stattfinden.
„Die christlichen Kirchen haben seit einem Jahr mit erfolgreichen Hygienekonzepten, vielen digitalen Angeboten und einem hohen Maß an Eigenverantwortung bewiesen, dass Gottesdienste auch in den Zeiten der Corona-Pandemie durchgeführt werden können“, unterstrich der Ministerpräsident. So wurde dies bereits an Weihnachten gehandhabt und so solle dies auch mit Blick auf die kommenden Ostertage gehandhabt werden.
„Wir schaffen damit eine Möglichkeit, das Osterfest zu feiern und dennoch vorsichtig zu sein“, erklärte Bouffier.