Hilligardt ist seit dem 1. März Darmstädter Regierungspräsident. Der Regierungsbezirk Darmstadt umfasst die zehn Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis und den Wetteraukreis sowie die vier kreisfreien Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden. 4,1 Millionen der gut 6 Millionen Hessinnen und Hessen wohnen im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Darmstadt.
Zentrale Aufgaben des Regierungspräsidiums
Innenminister Roman Poseck betonte nach seinem Besuch im RP Darmstadt: „Das Regierungspräsidium Darmstadt nimmt mit seinen rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zentrale Aufgaben wahr. Es ist unter anderem seit kurzem für die hessenweite Antragsbearbeitung von Anbauvereinigungen zur Umsetzung des Cannabisgesetzes verantwortlich und in seinem Zuständigkeitsbereich für die Themen rund um das Ausländerrecht, wie Abschiebung, freiwillige Ausreise und Einbürgerung.“
Der Minister hob weiter hervor: „Wir müssen irreguläre Migration spürbar eindämmen, um eine Überforderung von Staat und Gesellschaft zu vermeiden. Auf den Erfolgen der letzten Monate – so liegen Zugangszahlen aktuell zum Beispiel deutlich unter denen des Vorjahres – dürfen wir uns nicht ausruhen.
Dabei setze ich auf konsequente Abschiebungen von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern in ihre Heimatstaaten. Die aktuellen Zahlen belegen, dass wir auf dem richtigen Weg sind: Im vergangenen Jahr hat es zwischen Januar und Mai 598 Abschiebungen gegeben und im Vergleichszeitraum 2024 waren es 685 Personen.
Insbesondere der Bund muss im Rahmen seiner internationalen Kontakte darauf hinwirken, dass Ausreisepflichten auch konsequent umgesetzt werden können. Dies gilt ganz besonders für die Rückführung von ausländischen Straftäter und Gefährder in ihre Heimatstaaten. Ich begrüße es, dass der Bundeskanzler und die Bundesinnenministerin auch zu Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan und Syrien in den letzten Wochen klare Positionen vertreten haben. Unser Rechtsstaat muss hier handlungsfähig sein. Unsere Sicherheitsinteressen stehen über denen von Flüchtlingen, die hier schwere Straftaten begehen. Ich erwarte, dass den Ankündigungen von Teilen der Bundesregierung nun alsbald Taten folgen und Rückführungen tatsächlich stattfinden. Wir haben dem Bund bereits vor Wochen 96 vollziehbar ausreisepflichtige, schwere Straftäter mit afghanischer Staatsangehörigkeit gemeldet.
Sehr irritiert haben mich in den letzten Tagen Äußerungen der Bundesaußenministerin, die sich kritisch zu den angekündigten Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Syrien und Afghanistan geäußert hat. Offensichtlich ist die Bundesregierung auch bei diesem zentralen Thema uneins. Ich erwarte, dass die Bundesregierung hier an einem Strang zieht und sich auch die Bundesaußenministerin ihrer Verantwortung stellt. Die Ermöglichung von Abschiebungen muss ein Schwerpunkt deutscher Außenpolitik sein. Bislang ist dies leider nicht im Ansatz erkennbar.
Daneben setzen wir verstärkt auf freiwillige Ausreisen. In diesem Jahr sind bereits bis Ende Mai 1.056 Personen freiwillig ausgereist. Im gleichen Zeitraum waren es im vergangenen Jahr 669 Personen. Das Land Hessen unterstützt Ausreisewillige. Auch in Zukunft werden wir auf verstärkte Abschiebungen und freiwillige Ausreisen und eine deutliche Erhöhung der Rückführungszahlen hinarbeiten. Dazu brauchen wir die tatkräftige Unterstützung des Bundes, vor allem im Hinblick auf Vereinbarungen mit den Heimatstaaten.“
Umsetzung Cannabisgesetz / Antragsstellung Anbauvereinigungen
Roman Poseck erklärte dazu: „Nachdem am 1. April 2024 das Gesetz zum Umgang mit Cannabis als Bundesgesetz in Kraft getreten ist, habe ich Ende Juni die Zuständigkeiten zur Umsetzung des Gesetzes vorgestellt. Das Regierungspräsidium Darmstadt wurde als zentrale Genehmigungsbehörde für alle Anbauvereinigungen in Hessen festgelegt. Damit haben wir eine einheitliche hessische Handhabung des teilweise komplizierten Gesetzes gewährleistet. Mit großer Kraftanstrengung haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schnell in die neue Thematik eingearbeitet und nehmen seit dem Inkrafttreten der Regelung zur Anbauvereinigung am 1. Juli Anträge entgegen. Nach aktuellem Stand sind bisher neun Anträge, davon sind vier online und fünf per Papierantrag eingegangen. Sie kommen aus ganz Hessen. Mit der Antragszahl bewegt sich Hessen im Bundesdurchschnitt. Auch die anderen Länder melden aktuell einstellige oder niedrige zweistellige Antragszahlen.
Es ist aber in den nächsten Wochen noch mit einem Anstieg der Antragszahlen zu rechnen. Die Möglichkeit der Antragstellung besteht erst seit einem Monat. Für die eingerichtete Möglichkeit des Onlineantrages bedarf es zunächst beispielsweise eines Elster-Zertifikates. Maximal könnten in Hessen 1.070 Erlaubnisse erteilt werden. Die ersten Erfahrungen sprechen aber dafür, dass die Zahl der Anträge deutlich geringer bleiben dürfte. Die Hürden für die Genehmigung einer Anbauvereinigung sind aus guten Gründen hoch. So müssen unter anderem besondere Anforderungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der Prävention erfüllt sein.
Ich danke dem Regierungspräsidenten Prof. Dr. Hilligardt und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich dieser arbeitsaufwändigen Zusatzaufgabe angenommen und zum Gelingen eines reibungslosen Starts beigetragen haben. Ich weiß das Thema und die weitere Bearbeitung der Anträge hier in den besten Händen.“
Regierungspräsident Prof. Dr. Hilligardt erklärte nach dem Besuch: „Das Regierungspräsidium Darmstadt arbeitet seit jeher eng und vertrauensvoll mit dem Innenministerium als vorgesetzter Behörde zusammen – dies möchte ich als Regierungspräsident so beibehalten. Zwischen unseren Häusern gibt es zahlreiche Berührungspunkte – nicht nur im Bereich der öffentlichen Sicherheit, sondern auch bei der Kommunalaufsicht und im Ausländerwesen. Der heutige Besuch von Herrn Prof. Poseck war für beide Seiten wichtig, um sich über aktuelle Themen auszutauschen.“