Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessengeld hilft Familien seit einem Jahr

Seit einem Jahr kann das Hessengeld beantragt werden: Das Land hat seitdem bereits über 160 Millionen Euro Hessengeld zugesagt. Schon mehr als 7000 Familien, Hessinnen und Hessen sind in ihre erste selbstgekaufte und eigengenutzte Immobilie eingezogen und dabei mit dem Hessengeld unterstützt worden.

Zitat Ministerpräsident Boris Rhein:

„Das Hessengeld hilft: Es unterstützt vor allem Familien, aber auch viele andere Hessinnen und Hessen dabei, sich ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Mehr als 160 Millionen Euro haben wir als Land schon zugesagt, um das Wohnen in Hessen besser bezahlbar zu machen. Konkrete Hilfe, die gut angenommen wird und zu der wir auch in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte stehen.“

Zitat Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Im Januar 2024 kam die christlich-soziale Koalition ins Amt. Schon im September konnte das Hessengeld beantragt werden. Das ist eine wunderbare Geschichte des Gelingens und der Handlungsfähigkeit von Politik und Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. Nach dem ersten Jahr des Hessengeldes lässt sich sagen: Überzeugende Leistungen des Staates können Bürgerinnen und Bürger überzeugen. Das kann uns alle ermutigen und weist in meinen Augen auch über das Hessengeld hinaus.“

Zitat Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident Kaweh Mansoori:

„Ein Zuhause ist weit mehr als ein Dach über dem Kopf. Es ist der Ort, an dem Familien ihr Leben aufbauen, Kinder aufwachsen, ältere Menschen in Würde alt werden können. Die bezahlbare vier Wände stellen deshalb ein wichtiges Anliegen der Landesregierung dar, und das Hessengeld ist dabei ein zentraler Baustein. Wer in Hessen eine Wohnung oder gar ein Haus für die eigene Nutzung kaufen oder bauen möchte, dem stärken wir den Rücken, indem wir mit dem Hessengeld die Kaufnebenkosten deutlich senken. Mit dem Hessengeld unterstützen wir Menschen nicht nur finanziell, sondern fördern ihren Mut, ihren Traum vom Eigenheim Wirklichkeit werden zu lassen.“

Zitat Gottfried Milde, Sprecher der Geschäftsleitung der WIBank:

„Das Hessengeld zeigt: Es ist möglich, online verständliche Verfahren aufzubauen und bei Bedarf individualisierte Hilfestellungen anzubieten. Bürgerinnen und Bürger nehmen rein digitale Verfahren an.“

Fragen und Antworten

Das Hessengeld wird über zehn Jahre ausgezahlt. Rechnet man zusammen, welche Summen den Hessengeld-Empfängerinnen und -Empfängern mit der Bewilligung ihrer Anträge über diesen Zeitraum bereits zugesagt wurden, kommt man aktuell auf mehr als 160 Millionen Euro. 

Rund 11 Millionen Euro Hessengeld wurden bereits ausgezahlt. Es ging an 7021 Familien, Hessinnen und Hessen, die bereits in der Hessengeld-geförderten ersten selbstgekauften und eigengenutzten Immobilie wohnen und dies durch eine Meldebescheinigung nachgewiesen haben.

Es sind bereits über 10.500 Anträge auf Hessengeld bewilligt. Die Auszahlung erfolgt, wenn nachgewiesen wurde, dass die Antragstellenden bereits in der Immobilie wohnen. Da für diesen Nachweis ab Antragstellung drei Jahre Zeit ist, gibt es einen Unterschied zwischen der Zahl der positiv beschiedenen Anträge (10.611) und der Zahl der Anträge, für die bereits Geld überwiesen wurde (7021).

Durchschnittlich werden pro Antrag für die Laufzeit von zehn Jahren aktuell rund 15.512,19 Euro Hessengeld bewilligt. Dabei ist der durchschnittliche Bewilligungsbetrag bei Antragstellern mit Kindern höher und beträgt im Schnitt 18.434,64 Euro.

Das Hessengeld wird rein digital abgewickelt. Die Antragstellenden werden dabei auch zu ihrer Meinung gefragt. Das Antragsverfahren bekommt viel Zuspruch: 75 Prozent der Rückmeldungen gehen für „sehr zufrieden“ und „zufrieden“ ein. Rund 17 Prozent geben „neutral“ an. Nur rund 7 Prozent sind „weniger zufrieden“ oder „unzufrieden“.

Die Förderung beträgt 10.000 Euro je Käufer (maximal 20.000 Euro) und 5000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt.

Anträge können ausschließlich digital gestellt werden. Einzureichen sind im Wesentlichen Scans der Ausweise aller zu Fördernden, der notariell beurkundete Kaufvertrag, eine Versicherung des Ersterwerbs und der Eigennutzung sowie die Zustimmung zur Verwertung der Steuerdaten. Das Antragsverfahren läuft über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, die WIBank. Im Kundenportal erhält man den Zuwendungsbescheid. Die Hessengeld-Empfänger müssen binnen drei Jahren nachweisen, dass sie auch in die Immobilie eingezogen sind. Ist das geschehen, beginnt die Auszahlung. 

Alle aktuellen Informationen zum Hessengeld erhalten Sie unter www.hessengeld.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Allgemeine Verständnisfragen können gerichtet werden an hessengeld@hmdf.hessen.de. Bitte reichen Sie unter dieser Mailadresse keine Anträge ein. Das Antragsverfahren läuft ausschließlich über die WIBank:

https://foerderportal.wibank.de/site/#/public/guest-funding-finderÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Kontakt

Sie haben Fragen zum Programm des Hessengeldes? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter. Bitte reichen Sie unter dieser Mailadresse keine Antragsunterlagen ein.

Unsere Expertinnen und Experten für das Hessengeld