Oberstes Gebot ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die ständig lageentsprechend überprüft und angepasst werden. Der Führungsstabstab ASP im HMLU ist diesbezüglich im täglichen Austausch mit den Landkreisen sowie Experten und Wissenschaftlern, unter anderem vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesinstitut für Tiergesundheit, und von der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Landwirtschaftsminister Ingmar Jung erklärt: „Der Fokus ist nach wie vor die Bekämpfung der ASP. Wir wollen alle Möglichkeiten der Ausbreitung unterbinden. Durch unsere erfolgreichen Aufklärungs- und Eindämmungsmaßnahmen ist es uns jetzt möglich, in bestimmten Bereichen Lockerungen vorzunehmen.“
Aufgrund des Fortschritts in der Lageerkundung ASP, unter anderem durch eine zentral koordinierte, systematische Kadaversuche mit Wärmebilddrohnen und speziell ausgebildeten Kadaversuchhunden, eines mit taktischen Elektrozäunen umgebenen, eindeutig identifizierten Kerngebietes des Seuchengeschehens sowie erster fester Zaunabschnitte, ist jetzt die Rücknahme weiterer Einschränkungen möglich. Lockerungen hatte es bereits für die Landwirtschaft gegeben, nun geht es um die Jagd.
Bestimmungen für die Jagd
In Sperrzone I, die auch als Pufferzone bezeichnet wird und den äußeren, infektionsfreien Rahmen um das vorläufige Infektionsgebiet (Sperrzone II) bildet, sind sogenannte Ernte- und Bewegungsjagden unter Auflagen möglich.
Ruhe war in der Sperrzone II bisher oberstes Gebot, um einen Lageüberblick zu bekommen und eine Versprengung von Schwarzwild und damit die weitere Verbreitung der ASP zu verhindern. Daher galt zunächst ein vollständiges Jagdverbot in der Sperrzone II. Dort gibt es nun ebenfalls Lockerungen: Einzeljagd auf Schalenwild (außer Schwarzwild) und Prädatoren ist tagsüber im Offenland mit Abstand zu Schwarzwildeinständen wieder möglich. Allerdings nur außerhalb des Kerngebietes sowie außerhalb von Gemeinden rund um positive ASP-Funde.
Möglich ist auch die Jagd auf Federwild (auf Antrag und mit Abstand zu Schwarzwildeinständen), beispielsweise die Rabenkrähe. Die Erleichterungen ermöglichen Jägerinnen und Jägern ihrer Hegeaufgabe nachzukommen und beispielsweise durch die Entnahme von Prädatoren Bodenbrüter zu schützen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt.
Nördlich des Mains, das betrifft insbesondere den Main-Taunus-Kreis, ist darüber hinaus aufgrund des nun fertiggestellten Festzauns entlang der BAB 60 und besonderer geographischer und infrastruktureller Gegebenheiten auch die Einzeljagd auf Schwarzwild wieder erlaubt, auch zur Nachtzeit. „Wir freuen uns über die Unterstützung aus der Jägerschaft – gemeinsames Ziel ist in diesem bisher infektionsfreien Bereich, nun möglichst viele Wildschweine zu erlegen und damit mögliche Infektionsketten in Richtung Taunus zu unterbrechen“, erläutert Landwirtschaftsminister Jung.
Die Lockerungen wurden vom hessischen ASP-Führungsstab gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus Baden-Württemberg erarbeitet und mit den Expertinnen und Experten des FLI sowie der hessischen ASP-Sachverständigengruppe abgestimmt. Allgemeinverfügungen, die das in den jeweiligen Landkreisen formal regeln, werden von den Kreisen und den kreisfreien Städten in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Das HMLU treibt derweil in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit Unterstützung des Regierungspräsidiums Darmstadt, mit Hilfe von HessenForst, Hessen Mobil, des THW, TCRH, LHL, FLI und den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städte die Lageaufklärung und Eindämmung in weiteren Bereichen kontinuierlich voran.