Hessische Staatskanzlei

Bundesrat stimmt hessischen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen zu

Ministerpräsident Rhein und Justizminister Heinz begrüßen Zustimmung des Bundesrates zum hessischen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen.

Der Bundesrat hat einem hessischen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen zugestimmt. „Das Internet ist ein Tatort, und die IP-Adresse oftmals die einzige Spur zum Täter“, sagte Ministerpräsident Rhein im Anschluss an die Bundesratssitzung. „Kinderpornografie und Kindesmissbrauch gehören zu den schlimmsten und abstoßendsten Straftaten. Seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2022 mussten mehr als 38.000 Fälle eingestellt werden, weil es ohne IP-Adressspeicherung keinen Ermittlungsansatz gab. Das ist unerträglich. Datenschutz darf kein Täterschutz sein. Ich begrüße es deshalb sehr, dass der Bundesrat unserem hessischen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen zugestimmt hat“, sagte Rhein. Die Initiative wird nun in den Bundestag eingebracht und dort beraten.

„Datenschutz darf kein Täterschutz sein“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Internetprovider die IP-Adressen ihrer Nutzer für mindestens einen Monat anlasslos speichern. Nach Ansicht von Ermittlungsbehörden und führenden Experten ist dieses Vorgehen unentbehrlich, um Straftaten im Internet aufzuklären. „Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen grundsätzlich zulässig ist“, sagte Rhein. Das sei ein klarer Arbeitsauftrag an den Gesetzgeber. „Mit unserer wirksamen, verhältnismäßigen und EU-rechtskonformen Initiative geben wir Ermittlern die nötigen Instrumente an die Hand, um Schwerkriminellen das Handwerk zu legen. Ich hoffe sehr, dass nun auch der Bundestag zügig den Weg frei macht für unser Vorhaben.“

Aufklärungsrate könnte auf über 90 Prozent gesteigert werden

Justizminister Christian Heinz sagte: „Wenn unsere Initiative umgesetzt werden würde, könnte es gelingen, die Aufklärungsrate bei den Hinweisen, die wir von der U.S.-amerikanischen NGO ‚NCMEC‘ zu Kinderpornographie erhalten haben, auf über 90 Prozent zu steigern. Heute sind wir dafür ein gutes Stück weitergekommen. In den zurückliegenden Tagen und Wochen haben wir viele Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen in den Ländern geführt und durchaus wahrgenommen, dass eine Bereitschaft vorhanden ist, unserer Initiative zuzustimmen. Daher freue ich mich sehr, dass heute eine Mehrheit im Bundesrat zustande gekommen ist.“

Schlagworte zum Thema