Ersatzfreiheitsstrafen abwenden
Eine Ersatzfreiheitsstrafe droht immer dann, wenn Verurteilte eine Geldstrafe nicht zahlen. In diesem Fall kann angeordnet werden, dass die Geldstrafe ersatzweise im Gefängnis vollstreckt wird. Hier setzt das Projekt „Auftrag ohne Antrag“ an. Es zielt darauf ab, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch die Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit, Ratenzahlungen oder direkten Zahlungen abzuwenden. So konnten im vergangenen Jahr über 17.000 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet und rund drei Millionen Euro Haftkosten eingespart werden. Der Name des Projekts rührt daher, dass die örtlichen Träges des Projekts tätig werden, ohne dass die Verurteilten hierauf hingewirkt hätten. Seit 1981 gibt es bereits das Projekt „Auftrag mit Antrag“, bei dem die Verurteilten aktiv auf die Vollstreckungsbehörden zugehen Mit einem Antrag des Verurteilten konnten im vergangenen Jahr fast 15 Millionen Euro Haftkosten und über 87.000 Tagessätze eingespart werden.